Supervision/Selbsterfahrung
für GesundheitspsychologInnen und Klinische PsychologInnen in Ausbildung und PropädeutikumsteilnehmerInnen
Ich erfülle die Kriterien nach dem neuen Psychologengesetz 2013 für Gesundheitspsychologen §15. (1) 3., für Klinische Psychologen §24. (1) 3 und darf die Selbsterfahrung für die Ausbildung zur/m Klinischen PsychologIn anleiten.
Inhalte sind:
- Kennenlernen und Reflektieren des eigenen Erlebens in herausfordernden Situationen,
- Erkennen und Verstehen der Einflüsse dieses Erlebens im beruflichen Kontext
- und individuelle Anliegen.
Durch meine langjährige klinische Erfahrung in unterschiedlichsten institutionellen Rahmenbedingungen kann ich Ihre berufliche Entwicklung unterstützen,- und Sie dabei begleiten Ihren persönlichen Weg zu finden.